Person in Businesskleidung arbeitet an einem Ausschnitt eines Modells mit Wohnbau- und Grünanlagen
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Finanzierung erleichtert

Die strengen Regeln bei der Kreditvergabe werden etwas gelockert. Ein wichtiger Schritt für viele Tirolerinnen und Tiroler.

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Aktualisiert am 20.03.2024

Die so genannte KIM-Verordnung regelt, dass der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 % betragen muss. Außerdem dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 % des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Die Verordnung gilt österreichweit, trifft jedoch die Tiroler Bevölkerung im Besonderen. Bei uns ist Wohnraum teuer, daher wurden die in der Verordnung definierten Grenzen entsprechend schnell erreicht.


Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung. Da es dafür sehr hohe bürokratische Hürden gab, wurden diese nicht ausgeschöpft. Das ändert sich nun. Die Regelung für Ausnahmekontingente wird vereinfacht. Eine Vereinheitlichung auf ein gemeinsames Kontingent wird den administrativen Aufwand bei der Vergabe von Immobilienkrediten deutlich reduzieren. Damit können die Banken den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren.



Dabei wird das Ziel der KIM-Verordnung, nachhaltige Vergabestandards bei Wohnraumfinanzierungen zu schaffen, nicht in Frage gestellt. „Die Vereinfachung ist ein wichtiger Schritt, von dem viele Tirolerinnen und Tiroler, die sich ihren Wohntraum erfüllen möchten, profitieren werden“, erklärt der Tiroler Obmann der Sparte Bank und Versicherung, Reinhard Mayr, „gemeinsam mit dem Baupaket der Bundesregierung wird damit das Wohnen leistbarer und der Traum von den eigenen vier Wänden leichter zu realisieren.“ Die Tiroler Bankinstitute sorgen mit Fachberatungen dafür, maßgeschneiderte Finanzierungpakete für ihre Kundinnen und Kunden zu schnüren.