Energie fürs Jahr 2023
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Energie fürs Jahr 2023

Die Preise für Gas und Strom sind aktuell die Herausforderung Nummer 1 für die Wirtschaft und für viele Betriebe existenzgefährdend. Der Energiekostenzuschuss 2 sorgt dafür, dass die Tiroler Firmen wettbewerbsfähig bleiben.

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Aktualisiert am 31.05.2023

Eine der Hauptfolgen des Ukraine-Krieges sind die explodierenden Energiekosten – und zwar nicht nur bei Gas, sondern auch bei Strom, der über das europäische Merit-Order-System mit dem Gaspreis gekoppelt ist. Im aktuellen Konjunkturbarometer der WK Tirol geben 86 % der befragten Leitbetriebe an, dass die Energie-und Rohstoffpreise ihre aktuell größte betriebliche Herausforderung darstellen. Zum Vergleich: vor 2 Jahren waren es nur 18 %. Die heimischen Firmen sehen sich teilweise mit zehnfachen Energiepreisen konfrontiert. Davon lässt sich nur ein Teil an Endkunden weitergeben. Doch kaum ein Unternehmen verfügt über derart hohe Reserven, dass es diese Belastung auf Dauer abfedern kann. Dazu kommt noch eine Wettbewerbsverzerrung in Bezug auf unseren wichtigsten Handelspartner: Deutschland hat schon vor Wochen die Weichen für die Strom– und Gaspreisbremse gestellt.

Unterstützung

Daher hat die Wirtschaftskammer mit Nachdruck gefordert, dass die österreichische Bundespolitik ebenfalls tätig wird. Das ist mit den Beschlüssen zum Energiekostenzuschuss knapp vor Weihnachten passiert. Konkret sieht die Unterstützung für die Betriebe wie folgt aus: Der Ener-
giekostenzuschuss 1 wurde bis Dezember 2022 verlängert, für das Jahr 2023 kommt der Energiekostenzuschuss 2. Die Förderintensität der für KMU wichtigen Stufe 1 wird von 30 % auf 60 % verdoppelt und der Zugang erleichtert. Kleinere Firmen müssen nicht mehr wie bisher nachweisen, dass die Energiekosten mindestens 3 % des Umsatzes betragen – das hatte speziell Handels- und Tourismusbetriebe benachteiligt. Zudem wird nun der EU-Beihilfenrahmen weitestgehend ausgeschöpft. „Mit dem Energiekostenzuschuss 2 wird eine massive Gefährdung für Betriebe und Arbeitsplätze abgewendet und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes im Bereich Energie wiederhergestellt“, freut sich WK-Präsident Christoph Walser über diesen wichtigen Schritt.

Die Betriebe zeigen im WK-Konjunkturbarometer generell hohe Sensibilität beim Energiethema. Sie begrüßen den Energiekostenzuschuss als nationale Lösung – aber 60 % fordern eine koordinierte Vorgehensweise auf EU-Ebene, also eine Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis. 43 % befürworten die Erschließung weiterer Energiequellen, zum Beispiel den Ausbau erneuerbarer Energien, aber auch eine Nutzung der Fracking-Technologie in Europa. Und die Unternehmer:innen sind auch bereit, ihren eigenen Beitrag zu leisten: Sie sehen in der Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Maßnahme, 38 % der befragten Leitunternehmen halten es für sinnvoll, diese Anstrengungen mit staatlichen Anreizen zu verstärken.

Normalisierung an den Strommärkten

Zu Jahresbeginn gibt es für Unternehmen neben dem effektiven Förderinstrument des Energiekos-
tenzuschusses auch positive Nachrichten von den internationalen Strommärkten. Dort ist eine gewisse Normalisierung zu beobachten. Während die Kosten im Spätsommer durch die Decke gegangen sind, nähern sich Gas und Strom wieder einem realistischen Preisniveau an. Teilweise liegen diese sogar niederer als die Preise vor Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022. Die erste Panik hat sich offenbar gelegt, nun wird wieder rational kalkuliert.

Diese Entwicklung wird aufgrund des zeitverzögerten Einkaufs großer Energieversorger aber erst in einigen Monaten auch bei den Verbrauchern ankommen. Zudem hilft der milde Winter: Je höher der Füllstand der Gasspeicher am Ende der Heizsaison ist, desto weniger muss danach wieder ergänzt werden. Ganz offenkundig war der Ukraine-Krieg auch der Weckruf für Europa, den Umstieg auf erneuerbare Energien massiv voranzutreiben. In Summe sind in diesen Entwicklungen eindeutig Signale in die richtige Richtung zu erblicken. Der Ausnahmezustand bei Energie scheint nicht von Dauer zu sein – das schafft eine solide Basis für ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2023.

Alle Infos zum Energiekostenzuschuss 2 und anderen Energiethemen gibt’s online unter der Adresse wko.at/energie

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Betriebe präsentiert.
Dieser gilt von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Zudem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses 1 bis Ende Dezember 2022 verlängert.

  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
    Förderungszeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
    Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein.
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und
    Finanzierungswesen.

Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

  1. In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen,
    eispielsweise hinsichtlich Gewinne.
  2. Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung
    fortgesetzt.
  3. Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
    Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
  4. Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen.