Brandschutz Fluchtweg
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Gastronomie, Fachgruppe

Effektiver Brandschutz in der Gastronomie und Hotellerie

Die Wirtschaftskammer Steiermark nimmt das Thema Brandschutz im Tourismus sehr ernst und startet eine Initiative, um Gastronomie- und Hotellerie Betriebe zu unterstützen.

Lesedauer: 2 Minuten

08.04.2024

Durch eine geförderte Beratungsaktion zum Thema Brandschutz, soll der Fokus im steirischen Gastgewerbe klar auf die Sicherheit der Gäste gerichtet werden. Den Betrieben ist es ein großes Anliegen, dass ihre Gäste in einem sicheren Rahmen unbeschwerte Momente genießen können.

Wie Kontrollen aufzeigen, sind sich Betriebsinhaber der bestehenden Gefahren oftmals nicht bewusst. Von Küchenbränden bis hin zu entflammten Garderoben – die Risiken sind vielfältig. Selbst eine kleine Kerze auf der Torte oder eine unbeaufsichtigte Zigarette können einen Großbrand auslösen.

Um Betriebe für diese Risiken zu sensibilisieren, wurde Brandschutzexperte Ing. Dr. Alfred Pölzl, MSc befragt. Er erläutert, welche Gefahrenquellen bei Begehungen entdeckt, wie sie vermieden werden können und welche Konsequenzen eine Vernachlässigung des Brandschutzes mit sich bringen kann.

Die Nichteinhaltung der Brandschutzvorgaben kann weitreichende Folgen haben: Die Versicherung wird im Schadensfall nicht einspringen, sodass der Betriebsinhaber die Kosten allein tragen muss. Zusätzlich zu möglichen Verwaltungsstrafen drohen in Einzelfällen auch Strafverfahren, insbesondere wenn es zu Personenschäden kommt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen strikt zu befolgen, um das Risiko von Schäden und rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

Hier ein kurzer Überblick über die häufigsten Fehlerquellen:

  • Bescheide werden kaum bzw. nicht vollständig gelesen, wodurch brandschutztechnische Auflagen nicht umgesetzt werden
     
  • Nichteinhaltung von behördlichen Auflagen und Verletzung von gesetzlichen Vorgaben
    (Bspw.: die Ausschmückung von Räumen darf nur mit Stoffen erfolgen, die zu keiner Brandentstehung und Ausbreitung beitragen) – Anmerkung: in Versicherungsverträgen (Polizzen) wird regelmäßig bei Nichteinhaltung der Bedingungen automatisch eine Leistungsfreiheit vereinbart, das heißt die Versicherung zahlt den Brandschaden nicht!

  • Fluchtwege bzw. Notausgänge werden aus Gründen der Zechprellerei unpassierbar gemacht, vor allem in Betrieben mit Eintrittskosten werden die Notausgänge meist versperrt oder es werden Tische zur Konsumation aus Platzgründen aufstellt. – Anmerkung: dies wäre mit einer handelsüblichen Kamera, einem Signalgeber oder anderen technischen Vorrichtungen leicht ohne Versperrung umsetzbar.
     
  • Notausgänge weisen häufig keinen Panikverschluss auf, d.h. diese Türen sind versperrt und können auch im Ernstfall nicht geöffnet werden.

  • Überschreitung der maximalen Personenbelastung: im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung wird meist eine maximale Anzahl der Personen festgelegt, um zu gewährleisten, dass im Ernstfall alle Gäste die Räumlichkeiten rechtzeitig verlassen können.  
                                                                                                                       
  • Elektronische Mängel: Im Laufe der Zeit werden häufig Kabel selbst verlegt, diese entsprechen meist nicht den Schutzvorschriften. Auch die Elektro-Atteste werden nicht in regelmäßigen Abständen (ca. 3 Jahre) eingeholt.
     
  • Keine Betriebsstätten Genehmigung: Betriebsanlagen, von denen Auswirkungen auf die Nachbarn oder die Umwelt wie z.B. in Form von Lärm, Rauch, Staub oder Erschütterungen ausgehen können, benötigen eine Betriebsanlagengenehmigung. Unternehmen müssen die Genehmigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einholen.    
        
  • Keine oder schlechte Orientierungsbeleuchtung der Fluchtwege: Fluchtwege müssen entsprechend gekennzeichnet und beleuchtet sein.
     
  • Dunstabzugshauben in Küchen werden mangelhaft oder gar nicht gereinigt: es bilden sich gefährliche Fettschichten, die bei Stichflammenbildung beim Kochen zu einer sofortigen Zündung führen können und kaum zu löschen sind.    
                                            
  • Verwendung von Spritzkerzen: dies ist an sich schon mit erhöhter Brandgefahr verbunden, insbesondere in Kombination mit leicht brennbarer Dekoration (Vorhänge, Tischdecken etc.)    
                                                                                                                            
  • Feuerschutztüren stehen offen: diese müssen geschlossen gehalten werden, um eine Brandausbreitung zu vermeiden – Haltemagnete könnten montiert werden, diese schließen bei Rauchbildung automatisch.