Auf Grund der letzten Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen

ANTRAG auf KOSTENLOSE SICHERHEITSTECHNISCHE und ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG

durch ein sogenanntes „Präventionszentrum" der Unfallversicherung zu stellen.



WICHTIG!

Die kostenlose Begehung durch ein Präventionszentrum der AUVA deckt nur die Verpflichtung des Arbeitgebers ab, für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zu sorgen. Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig

Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur EVALUIERUNG und DOKUMENTATION. Evaluierung und Dokumentation sind für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig


Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt