Auf Grund der letzten Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen
durch ein sogenanntes Präventionszentrum" der Unfallversicherung zu stellen.
Die kostenlose Begehung durch ein Präventionszentrum der AUVA deckt nur die Verpflichtung des Arbeitgebers ab, für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zu sorgen. Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig
- 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden, besteht diese Verpflichtung ab 1.1.1999;
- bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, besteht diese Verpflichtung ab 1.1.2000.
Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur EVALUIERUNG und DOKUMENTATION. Evaluierung und Dokumentation sind für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig
- 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden, bis 1.7.1999 durchzuführen bzw. fertig zu stellen;
- bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, bis 1.7.2000 durchzuführen bzw. fertig zu stellen.