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Für die Einstellung der jugendlichen ProjektteilnehmerInnen steht
grundsätzlich das gesamte Förderspektrum des AMS zur Verfügung; von
besonderer Bedeutung sind dabei die Eingliederungsbeihilfe, der Kombilohn
und die Lehrstellenförderung. Jede Fördermöglichkeit ist jedoch im
Einzelfall mit dem zuständigen AMS-Berater/der zuständigen AMS-Beraterin in
Hinblick auf die jeweiligen Voraussetzungen abzuklären.
Förderung der Lehrausbildung
"Come
Back" Eingliederungsbeihilfe
Kombilohnbeihilfe
für ArbeitnehmerInnen
Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen
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