Sanduhr mit Geldmünzen vor einer blauen Wand auf einem Holzuntergrund
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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern beträgt vom 1.1.2024 bis 30.6.2024 13,08 %.

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02.02.2024

Für Geschäfte zwischen Unternehmern (bzw. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Bund, Länder, Gemeinden) gilt aufgrund des Zahlungsverzugsgesetzes Folgendes: Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend (d.h. der 1.1. für das 1. Halbjahr, der 1.7. für das 2. Halbjahr).

Der Basiszinssatz beträgt per 1.1.2024 3,88 %, der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte daher 13,08 % (3,88 + 9,2 Prozentpunkte). Der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der Österreichischen Nationalbank unter www.oenb.at/ unter dem Stichwort „Anknüpfungszinssätze“ abgerufen werden. Dieser erhöhte Verzugszinssatz kommt aber nur bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Anwendung. Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz auch bei Unternehmergeschäften nur 4 % pro Jahr.

Für Verbrauchergeschäfte, d.h. für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern (ebenso für Geschäfte zwischen Privaten) gelten 4 % pro Jahr als gesetzliche Verzugszinsen.

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