Person mit weißem Haarnetz, weißer Arbeitsbekleidung und blauen Handschuhen kontrolliert eine Liste und tippt in einem Taschenrechner ein, während Becher auf einer Waage stehen
© Syda Productions | stock.adobe.com

Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt

Durchführungsbeschluss 2020/1763/EU

Lesedauer: 1 Minute

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang der Verordnung wird Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt.

Die Verordnung wurde am 26. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. Februar 2022 bis 31. Jänner 2025.  



Weitere Informationen:

 

Stand: 09.12.2020

Weitere interessante Artikel
  • Mähmaschine beim Mähen eines goldgelben Weizenfeldes
    Neue Begutachtungsplakette für Pflanzenschutzgeräte
    Weiterlesen
  • Termine sind mit bunten Stecknadeln auf einem Kalender markiert, Close-up
    Erlaubnis für Irland hinsichtlich der Verlängerung der Genehmigung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Propan-2-ol enthaltenden Biozidprodukten
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme von mehreren Kalenderblättern
    Verlängerung der Erlaubnis für Irland, Österreich, Deutschland, den Niederlanden und Estland zur Zulassung des Biozidproduktes BIOBOR JF
    Weiterlesen