Sprösslinge aus Erde wachsend
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„Fischlhamer Au“ als Naturschutzgebiet neu verordnet

Gebietskorrekturen und Adaptierung der gestatteten Eingriffe

Lesedauer: 1 Minute

03.05.2024

Mit der Neuverordnung des Naturschutzgebietes „Fischlhamer Au“ in den Gemeinden Fischlham und Steinhaus Liebenau erfolgt eine erforderliche rechtliche Anpassung an das Oö. Naturschutzgesetz hinsichtlich Europaschutzgebiete. Die Neuausweisung erfordert insbesondere eine Berücksichtigung des neuen FFH-Gebiets Europaschutzgebiet Unteres Traun- und Almtal.  

Neben einer Gebietskorrektur wurden zum Augebiet am rechten Traunufer mit Eschen- und Weidenauen mit vielen natürlichen Stillgewässern insbesondere die gestatteten Eingriffe adaptiert. Es besteht keine Betroffenheit von Betrieben. 

Die Verordnung wurde am 29. April 2024 kundgemacht und tritt am 30. April 2024 in Kraft. Die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung Fischlhamerau (LGBl. Nr. 35/2000) tritt außer Kraft. 

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