Spiel bei dem Holzklötze zu einem Turm gebaut werden und zwei Hände ziehen Holzklotz heraus
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Sicherheit von Spielzeug: Änderung spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug

Richtlinie (EU) 2021/903

Lesedauer: 1 Minute

Angesichts der Einstufung von Anilin als CMR-Stoff, des EU-Berichts über die Risikobewertung betreffend Anilin, der Stellungnahme von RAC und SCHER, der Stellungnahmen der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug und ihrer Untergruppe „Chemikalien“ sowie der Studien über das Vorhandensein von Anilin in Textilien ist es erforderlich, einen Grenzwert für Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung und einen Grenzwert für Anilin in Fingerfarben von 10 mg/kg als freies Anilin und von 30 mg/kg nach reduktiver Spaltung festzusetzen.

In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt:

Stoff CAS - Nummer Grenzwert

 

 

Anilin

 

 

62-53-3

30 mg/kg nach reduktiver Spaltung in Textilmaterialien für Spielzeug und Ledermaterialien für Spielzeug
10 mg/kg als freies Anilin in Fingerfarben
30 mg/kg nach reduktiver Spaltung in Fingerfarben

Die Richtlinie wurde am 4. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht, tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und betrifft Hersteller oder Importeure von Spielzeug. Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 4. Dezember 2022 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 5. Dezember 2022 an.

Link:

Richtlinie (EU) 2021/903 der Kommission vom 3. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug

Weitere Informationen:

Stand: 30.06.2022

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