gasflasche
© adobestock-dizfoto1973-405782435

Kostenloses Webinar | Geänderte Regeln für F-Gase (HFKW) und ozonabbauende Stoffe (ODS) 

am 22.4.2024 | 11:00 – 12:00 Uhr 

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Informieren Sie sich über die wesentlichen Inhalte der neuen EU-Verordnungen über HFKW-Quoten, Verwendungsverbote, Exportbeschränkungen sowie über die Maßnahmen zur Verringerung von ozonabbauenden Stoffen (ODS).

Von den Änderungen der F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 sind Unternehmen betroffen, die F-Gase herstellen, verwenden, rückgewinnen oder zerstören, Erzeugnisse mit F-Gase in Verkehr bringen, mit F-Gasen betriebene Einrichtungen installieren, warten und betreiben sowie mit F-Gasen verwandte Stoffe einführen, ausführen, in Verkehr bringen oder zerstören.

Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die neuen Regelungen zielen nun auf Bestandsanlagen ab. Betroffen von der Verordnung (EU) 2024/590 sind Unternehmen, die ozonabbauende Stoffe produzieren, einführen, ausführen, Inverkehrbringen, lagern, liefern, recyclen, aufarbeiten, und zerstören. 

Referent

DI Dr. Marko Susnik | WKÖ | Umwelt- und Energiepolitik

Moderation

DI Jürgen Neuhold | WKO Oberösterreich | Umweltservice

Weitere interessante Artikel
  • Zwei  von fünf Personen in einer Gruppe reichen sich die Hand
    Gründerinfo: Tipps für Standortwahl, Betriebsanlagen und Arbeitnehmerschutz – in Deutsch, Bosnisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch und Englisch
    Weiterlesen
  • Person mit kurzen dunklen Haaren, Brille, gelben Pullover und Jeansjacke steht bei einem Flipchart und präsentiert wirtschaftliche Maßnahmen während weitere Personen an einem Besprechungstisch sitzen
    Webinar „Road Show Strahlenschutz – 1. Teil v. 14.01.2021“
    Weiterlesen