Lehrabschlussprüfung
Alle wichtigen Informationen und Dokumente zu Ihrer Lehrabschlussprüfung
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Jeder Lehrling kann am Ende der Lehrzeit freiwillig eine Lehrabschlussprüfung (LAP) ablegen.
Antrag und Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (LAP)
Für die Zulassung zur LAP muss der Lehrling einen Antrag stellen. Der Betrieb unterstützt mit Kostenübernahme und Freistellung.
In bestimmten Fällen kann die Lehrlingsstelle auf Antrag ausnahmsweise die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung mittels Bescheid erteilen.
Wiederholungs- & Zusatzprüfung in anderen Lehrberufen
Wenn man die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich besteht, kann man sie auf Antrag wiederholen. Das ist grundsätzlich unbegrenzt oft möglich - es können aber Kosten für die Wiederholungsprüfungen anfallen.
Personen, die bestimmte Schulen oder Prüfungen absolviert haben, können Zusatzprüfungen in fachlich nahestehenden Lehrberufen ablegen.
Behaltezeit bzw. Weiterbeschäftigung von Lehrlingen
Üblicherweise beträgt die Weiterbeschäftigungszeit nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung drei Monate. Es gibt aber Ausnahmen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Lehrberufen in Österreich sowie die letzten Entwicklungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET).
Weitere Links zum Thema Lehrabschlussprüfung
- Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung im BAG
- Anerkennungen von Prüfungen und Zeugnissen
- wîse up - Vorbereitungskurse zur LAP