Datenschutz für Finanzdienstleister
Seit 25. Mai 2018 gilt die DSGVO
Lesedauer: 1 Minute
1. Service der WKÖ
Die Datenschutz-Grundverordnung und das neue österreichische Datenschutzgesetz (DSG) sind seit 25. Mai 2018 in Kraft.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat daher zahlreiche Online-Angebote entwickelt, um alle Mitglieder bei der Umstellung zu unterstützen.
- Das Online-Portal wko.at/datenschutz bietet gebündelt und übersichtlich den Zugang zu allen Informationen.
- Der Online-Ratgeber zur Datenschutz-Grundverordnung führt Sie Schritt für Schritt durch die für Ihre Datenverarbeitung relevanten Vorschriften.
- Der Online-Ratgeber zu den Informationsverpflichtungen und das Merkblatt Informationspflichten bieten Unterstützung bei Ihren konkreten Anwendungen.
- Diese Übersichtsseite der Unterstützungsmaßnahmen bietet gebündelt Informationen.
- Die Bundessparte Handel hat das Toolset DSGVO veröffentlicht.
- Der „Leitfaden technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen der DSGVO“ ist im Rahmen der bewährten Initiative it-safe.at in Kooperation zwischen WKÖ und BMDW erschienen.
- Datenschutz und Datensicherheit gehen Hand in Hand. Weitere Informationen über IT- und Datensicherheit und die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im Sicherheitshandbuch für kleine und mittlere Unternehmen.
2. Service des Fachverbands
Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DATB) und Rechtsanwalt, Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke), CIPP/E stellt für Finanzdienstleister folgende Dokumente zur Verfügung, die im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung "Datenschutz für Finanzdienstleister" vorgestellt wurden:
- Grundprinzipien des Datenschutzes nach der DSGVO und DSG
- Anleitung / Anmerkungen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Infos über "TOMs" (technische und organisatorische Maßnahmen)
- Muster und Infos zur Einwilligungserklärung zur Zusendung von Informationsmaterial
- Muster für eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des DSG für Dienstnehmer/innen
- Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter
- Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Finanzdienstleister als Verantwortliche
- Musterschreiben zur Zusendung des Identitätsnachweises für ein Auskunftsbegehren nach Art 15 DSGVO
3. Gewerbliche Vermögensberater – Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher nach DSGVO
Zur Analyse des Fachverbands Finanzdienstleister, ob Gewerbliche Vermögensberater bei Verarbeitung ihrer Kundendaten als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher nach DSGVO handeln.
Stand: 16.04.2024