Fahrzeughandel, Landesgremium

Verbesserung der Einbruchssicherheit

Welche Maßnahmen sind für Kfz-Betriebe sinnvoll?

Lesedauer: 2 Minuten

04.08.2023

Das Landeskriminalamt Oberösterreich (Kfz-Diebstahl) empfiehlt:

1. Bauliche Maßnahmen/Schranken- bzw. Toranlagen

  • Errichtung von Mauern oder Abgrenzungen durch Steine von entsprechender Größe
  • Schranken- bzw. Toranlagen für die Ein- und Ausfahrten zum/vom Firmengelände

Aus der Praxis wissen wir: Es gelingt diese Maßnahmen auch optisch entsprechend umzusetzen (es muss nicht wie eine Festung aussehen). 

Warum Maßstäbe nicht zu klein ansetzen?

Täter haben andere Prioritäten als ein normaler Fahrzeugbesitzer oder Kfz-Betrieb:

  • Eine kleine bis mittlere Beschädigung am Unterboden, den Felgen bzw. Reifen wird oft in Kauf genommen – für uns unvorstellbar.
  • Ebenso die Verwendung von – nicht so begehrten – Fahrzeugen als Rammbock, um eine Auslage oder einen Schranken zu durchbrechen ist durchaus nicht unüblich, damit danach mit dem eigentlichen Objekt der Begierde weggefahren werden kann.

2. Alarmanlage

  • Zusätzlich zu diesen baulichen Maßnahmen ist immer eine entsprechende und durch Professionisten installierte Alarmanlage anzudenken!
  • Diese Anlagen sollten dann unbedingt mit der Polizei verbunden sein, um die Täter nicht nur von der Tat abzuhalten, sondern diese auch überführen bzw. im Idealfall noch auf frischer Tat ertappen zu können. 

Relativ oft wird bereits bei den Gebäudeerrichtungen oder nach erfolgten Einbrüchen – und das gilt natürlich auch für andere Betriebe sowie Wohngebäude – eine Überwachungskamera montiert. Der Hinweis der Kriminalprävention, dass unbedingt eine Alarmanlage DAZUGEHÖRT, wird leider sehr oft nicht mehr umgesetzt. 

Warum reicht eine Überwachungskamera nicht aus?

  • Eine Kameraanlage allein liefert nur - mehr oder weniger gute – Bilder der Täter und eine Uhrzeit, wann die Tat erfolgte. Damit ist in der Regel der Polizei bei der Aufklärung der Straftaten nur wenig geholfen und die Investition war eigentlich umsonst.
  • Nicht erst einmal bemerkten die Geschädigten erst am Morgen nach dem Einbruch, dass dieser stattgefunden hatte, weil der Kamera-Alarm nur auf das private Mobiltelefon geschaltet – und dieses in der Nacht auf „lautlos“ gestellt war…

3. Einhaltung von Standards

  • Keine Fahrzeugschlüssel IN den Fahrzeugen auch nicht
    > wenn das Fahrzeug zB unbeaufsichtigt in der Waschanlage steht oder
    > beim Entfrosten der Scheiben in der kalten Jahreszeit als Service für den Kunden, der erwartet wird
  • Keine Fahrzeugschlüssel auf dem Schreibtisch des Serviceberaters oder Verkäufers
  • Keine während der Öffnungszeiten offenstehenden „Tresore“ in denen die Schlüssel bzw. Fahrzeugdokumente liegen
  • Idealerweise sollten sich die Fahrzeugschlüssel in einem anderen Gebäude befinden: Dank der KeylessGo-Systeme ist es für die Täter relativ leicht, über viele Meter die Schlüssel zu aktivieren und so die Fahrzeuge in Betrieb zu nehmen; wir sprechen da von bis zu über 10 Meter vom Täter bis zum Schlüssel und folglich über 200 Meter bis zum Fahrzeug …. diese elektronischen „Werkzeuge“ sind im Internet käuflich zu erwerben. 

Sie sind von den angeführten Maßnahmen noch nicht überzeugt? 

Grund für fehlende Schutzmaßnahmen sind oft Überlegungen wie „es ist ohnehin schon so lange nichts mehr passiert“ oder „man ist eh versichert“.  

Die wenigsten Geschädigten dachten zuvor daran, welcher Aufwand teilweise mit der Aufarbeitung derartiger Straftaten verbunden ist:

  • zeitintensive Bereitstellung von Fahrzeugdaten für die Exekutive, damit diese sinnvolle Fahndungsmaßnahmen durchführen kann,
  • zeitintensive Schadensberechnung für die Versicherung,
  • Unannehmlichkeiten wenn zB ein Kundenfahrzeug weg ist und dieses dann nicht versichert ist weil es – aus Platzgründen nur dieses eine Mal … – außerhalb der Einfriedung stand, usw.