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Prüfungsservice Oberösterreich
www.lehrvertrag.at

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Information | Häufig gestellte Fragen

1. Lehrabschlussprüfung

Prüfungstermin
Die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung ist (nur) bei erfüllter Berufsschulpflicht frühestens zehn Wochen vor Lehrzeitende möglich.

Prüfungstaxe und Materialkosten
Unabhängig von deren Höhe haben Lehrlinge, die spätestens vor Ablauf der „Behaltezeit“ erstmals zur Lehrabschlussprüfung antreten, gegenüber ihrem Lehrberechtigten einen Anspruch auf Ersatz der Prüfungstaxe. Auch allfällige Materialkosten hat der Lehrberechtigte zu tragen.

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung führt neben Terminproblemen jedenfalls zu einem Verfall der Prüfungstaxe.
Entfall „Theoretische Prüfung“

Der positive Abschluss der letzten Berufsschulklasse ersetzt grundsätzlich den theoretischen Teil der Lehrabschlussprüfung. Dies gilt freilich nur für jene Kandidaten, die der Prüfungsstelle den positiven Berufsschulabschluss rechtzeitig, also noch vor Beginn der schriftlichen Prüfung, z.B. durch Vorlage des Abschlusszeugnisses nachweisen.

Ausnahmsweise Zulassung
Personen, die entweder

a) bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie sich die für einen bestimmten Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse auf andere Weise als im Rahmen einer Lehre erworben haben oder
b) bereits mehr als die Hälfte einer Lehrzeit zurückgelegt haben und keine Möglichkeit hatten, die abgebrochene Lehre fortzusetzen, können ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden.

Diesbezügliche Antragsformulare bzw. nähere Auskünfte können in der Lehrlingsstelle und Meisterprüfungsstelle angefordert bzw. eingeholt werden (T 05-90909-2100).
Via Internet wird dieses Formular zum Download angeboten.

Verwandte Lehrberufe
Sie haben auch die Möglichkeit, statt im erlernten Lehrberuf in einem verwandten Lehrberuf zur Lehrabschlussprüfung anzutreten. Unabhängig davon können Sie nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in jedem verwandten Lehrberuf eine Zusatzprüfung ablegen.

Lehrabschlussprüfungstermine
Sämtliche Termine in dieser Website finden im Zeitraum von 1. August bis zum 31. Juli statt.

Vorbereitungskurse
Vgl. die Hinweise bei der Meisterprüfung.

 2. Meisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Allfällige Materialkosten sind in diesen Gebühren noch nicht enthalten.
Die Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung ist jeweils in einem eigenen Modul geregelt.

Formulare
Um Ihnen Ärger über Formulare, Dokumente, Nachweise usw. zu ersparen, empfehlen wir, die notwendigen Formalitäten bis spätestens 8 Wochen vor Prüfungsbeginn in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Meisterprüfungsstelle zu erledigen.

Vorbereitungskurse
Termine für Vorbereitungskurse entnehmen Sie bitte den Hinweisen bei den einzelnen Handwerken oder informieren Sie sich beim WIFI-Kundenservice
(T 05-7000-77).

Meisterprüfungszeugnis
Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen, die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt sind. Bei erfolgreicher Ablegung eines Moduls erhält der Prüfungskandidat ein Modulzeugnis. Bei Vorlage aller erforderlichen Modulzeugnisse stellt die Meisterprüfungsstelle das entsprechende Meisterprüfungszeugnis aus.

 3. Befähigungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Befähigungsprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren für Befähigungsprüfungen sind unterschiedlich.
Die Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung ist jeweils in einem eigenen Modul geregelt.

Formulare
Vgl. die Hinweise bei der Meisterprüfung.

Vorbereitungskurse
Vgl. die Hinweise bei der Meisterprüfung.

Befähigungsprüfungszeugnis
Die Befähigungsprüfung besteht aus mehreren Modulen, die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt sind. Bei erfolgreicher Ablegung eines Moduls erhält der Prüfungskandidat ein Modulzeugnis. Bei Vorlage aller erforderlichen Modulzeugnisse stellt die Meisterprüfungsstelle das entsprechende Befähigungsprüfungszeugnis aus.

 4. Unternehmerprüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Unternehmerprüfung ist an keine Voraussetzungen gebunden.
Der Kandidat hat auch die Wahl, die Unternehmerprüfung vor oder nach einer Meister- oder Befähigungsprüfung abzulegen. Sie wird als eigenes Modul angeboten.

Vorbereitungskurse
Vgl. die Hinweise bei der Meisterprüfung.

Information zum Entfall der Unternehmerprüfung

 5. Ausbilderprüfung

Modulteil bei Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Prüfungsordnungen ist die Ausbilderprüfung ein Modul bei Meister- oder Befähigungsprüfungen.

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbilderprüfung ist zuzulassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Information zum Entfall der Ausbilderprüfung

 6. Förderung im Rahmen des allgemeinen und speziellen Bildungskontos durch das Amt der OÖ. Landesregierung

Den Antrag und die Information zum Bildungskonto können Sie hier bei "Berufs- und Erwachsenenbildung" finden.

Die Wirtschaftskammerorganisation bietet in der Förderdatenbank die Möglichkeit, gezielt nach Förderungen zu suchen.