Fahrlehrer mit Fahrschülerin in einem blauen Auto
© Florian Wieser
Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr, Fachverband

Neue Fahrlehr­ausbildung mit Prüfung zum Fahrlehr­assistenten

Die Fahrlehrausbildung neu für Fahrlehrer und Fahrschullehrer gilt seit 29. März 2024. 

Lesedauer: 2 Minuten

03.04.2024

Die neue Fahrlehrausbildung ist fix! Die 69. KDV-Novelle wurde am 28. März 2024 veröffentlich und ergänzt damit die Grundlagen, die mit der 41. KFG-Novelle am 20. April 2023 bereits veröffentlicht wurden.
Die Fahrlehrausbildung neu für Fahrlehrer und Fahrschullehrer gilt damit seit 29. März 2024.

Ablauf

Die Akademie legt den Kandidaten zum Fahrlehrassistenten/Fahrlehrer in der Fahrschuldatenbank (FSDB) an. Die zuständige Behörde der Akademie führt nach einem allg. Personencheck (ZMR) eine personenbezogene Freigabe des Kandidaten durch. Damit können Ausbildungsschritte eingegeben werden. Die Akademie bestätigt in der FSDB, dass die ersten drei Ausbildungsmodule absolviert worden sind. Diese drei Module sind das theoretische Basiswissen (64 UE in der Fahrschule), das theoretische Spezialwissen (120 UE in der Akademie) sowie die praktische Ausbildung (römisch) I (40 UE in der Akademie). Die Freigabe zur Zwischenprüfung (Prüfung zum Fahrlehrassistenten am Computer) erfolgt ebenfalls durch die Behörde (zur „Zwischenprüfung freigeben lassen“).

Vor der Durchführung der Computerprüfung zum Fahrlehrassistenten in der Fahrprüfverwaltung muss ein Zwischenschritt gesetzt werden. Es besteht nämlich keine technische Schnittstelle zwischen Fahrschuldatenbank (beim Bundesrechenzentrum) und der Fahrprüfverwaltung (bei der Programmierfabrik). Die Akademie muss die Datei zum Kandidaten aus der FSDB herunterladen (json Datei). Diese Datei, die die Prüfdaten zum Kandidaten (Antrag) enthält, wird auf dem PC der Fahrschule oder auf einem USB-Stick zwischengeladen, dh abgelegt (zwischengespeichert). Für jeden Kandidaten ist eine einzelne Datei herzunterzuladen. Nach dem Öffnen der Fahrprüfverwaltungssoftware sind die abgelegten Dateien (FSDB-Anträge) einzeln zu importieren und die Prüfliste wird erstellt und freigegeben (grüne Farbe der Prüfliste). Ab dann kann die behördliche Aufsichtsperson die Person einem Prüfungs-PC zuordnen und die Prüfung starten. Mit der Zuordnung des Kandidaten zum Prüfung-PC samt Zuordnung zum Theoriemodul Fahrlehrassistent läuft die Prüfung ab wie es bei einem sonstigen Theoriemodul (zB. GW-Modul, B-Modul) der Fall ist.

Fahrlehrassistenten können ab sofort praktischen Unterricht in einer Fahrschule erteilen. Als Bestätigung dient das Prüfprotokoll zur bestandenen Theorieprüfung zum Fahrlehrassistenten. Sobald die Behörde in der FSDB die positive Theorieprüfung bestätigt hat, kann die Akademie aus der FSDB eine Bestätigung über den Status als Fahrlehrassistent ausdrucken und dem Kandidaten aushändigen, die mitgeführt werden kann. Gesonderte Ausweise für Fahrlehrassistenten sind nicht vorgesehen.

Fahrlehrausweise nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung werden künftig nur mehr als Scheckkarte neu ausgestellt (Kosten: 48,80 Euro). Papierene Fahrlehrausweise können jederzeit in Plastik-Scheckkartenausweise umgetauscht werden.