Person steht vor Flipchart und lächelt applaudierendes Publikum an
© Robert Kneschke | stock.adobe.com
Finanzdienstleister, Fachverband

Weiterbildung für die gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittlung

Aktuelle Lehrpläne verlautbart am 11.7.2019

Lesedauer: 1 Minute

1. Gewerbliche Vermögensberatung (GVB)

Die Weiterbildungspflichtung für alle Tätigkeiten der Gewerblichen Vermögensberatung umfasst 20 Stunden pro Kalenderjahr. Die Berufsangehörigen müssen daher gemäß § 136a Abs 6 GewO 1994 Schulungen zu den Themenbereichen Berufsrecht, Finanzierungen, Lebens- und Unfallversicherungen, Veranlagungen und Wertpapiere absolvieren. Wichtig: Die Weiterbildungspflicht ist individuell zu betrachten und kann eingeschränkt sein (siehe auch Punkt 3 Praxisfragen zur Weiterbildung).

Es gilt der Lehrplan für die Gewerbliche Vermögensberatung, welcher am 11.7.2019 verlautbart wurde. 

Weitere Informationen finden Sie beim Berufsbild Gewerbliche Vermögensberatung und im Punkt 3 Praxisfragen zur Weiterbildung.

2. Wertpapiervermittler (WPV)

Wertpapiervermittler sind nach § 136c GewO zur Weiterbildung verpflichtet. Die Weiterbildungspflicht beträgt 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Mit 11.7.2019 wurde ein neuer Lehrplan für Wertpapiervermittler verlautbart, der in den Modulen 1-4 an den GVB-Lehrplan angepasst ist.

Weitere Informationen finden Sie beim Berufsbild Wertpapiervermittler und im Punkt 3 Praxisfragen zur Weiterbildung.

3. Praxisfragen zur Weiterbildung

In der Sammlung Praxisfragen zur Weiterbildung finden Sie eine Reihe von bereits aufgetretenen Fragen und Antworten.

4. Bildungsinstitution und ibw-Gütesiegel

Bildungsinstitutionen müssen in Bezug auf die Weiterbildung für Gewerbliche Vermögensberater und  Wertpapiervermittler bestimmte Kriterien erfüllen, die in den Lehrplänen zur Weiterbildung festgelegt sind. Näheres dazu erfahren Sie in unseren Praxisfragen zur Weiterbildung (Thema: Bildungsinstitutionen).

Zusätzlich wurde das ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft vom Fachverband Finanzdienstleister mit der Erstellung eines Gütesiegels in diesen Varianten betraut:

  • Geeignete und unabhängige Weiterbildung für die Gewerbliche Vermögensberatung und den Wertpapiervermittler
  • Geeignete Weiterbildung für die Gewerbliche Vermögensberatung

Interessierte Bildungsinstitutionen finden alle Infos dazu direkt beim ibw (sollte die einwandfreie Darstellung nicht möglich sein, wählen Sie einen anderen Browser z.B. Firefox).

Stand: 23.04.2023