Lächelnde Person mit Brille sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet mit aufgeschlagener Mappe, Taschenrechner, im Hintergrund befinden sich Regale und Ablagen
© Andrey Popov | stock.adobe.com

Oberösterreich: Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Initiative "1plus1"

Gültig für Ein-Personen-Unternehmen bei der Einstellung des/der ersten Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes Oberösterreich

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Diese Förderung können alle EPUs der gewerblichen Wirtschaft, die eine selbständige und dauerhaft auf den Markt ausgerichtete Tätigkeit ausüben und Sitz oder Betriebsstätte in Oberösterreich haben, erhalten, wenn seit mehr als 3 Monaten eine Kranken- und Pensionsversicherung nach Seite 4 dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) besteht und erstmalig oder nach 5 Jahren wieder ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin vollversicherungspflichtig beschäftigt wird. 

Förderungsgegenstand

Als Ergänzung zur bestehenden Förderung des AMS OÖ („Beihilfe für Ein-PersonenUnternehmen“) gewährt das Land OÖ für einen befristeten Zeitraum eine Unterstützung für EPUs bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters bzw. der ersten Mitarbeiterin. 

Art und Ausmaß der Förderung 

In den ersten drei Monaten sowie in den Monaten zehn bis zwölf des neu begründeten Beschäftigungsverhältnisses fördert das Land OÖ ergänzend zur AMS-Förderung das Bruttoentgelt in der Höhe von 50 Prozent der bestehenden Bruttolohnkosten. Als Obergrenze gilt die jeweilige ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.060,00).

Einreichung 

Online (bitte nach unten zum Formular scrollen)

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.