Oberösterreich: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – § 82b GewO 1994
Wiederkehrende Eigenüberprüfung (§ 82b GewO 1994) von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung, der alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren ist
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:
- Firmensitz in Oberösterreich
- Aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Förderungszweck
Die WKOÖ unterstützt mit einem Förderangebot zu Ihrer § 82b GewO 1994 – Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen.
Förderungsgegenstand
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Durchführung der Eigenüberprüfung gemäß § 82b der GewO 1994 mit Beratungsunterstützung (Beratungshonorar).
- Vorliegen sämtlicher erforderlichen Prüfbescheinigungen einschließlich Übermittlung bei Mängel an die Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).
Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.
Art und Ausmaß der Förderung
Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Ausschlussgrund
Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.
Anmerkung
Die Förderung wird aus den Mitteln der WKO Oberösterreich finanziert. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at
Einreichung
Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.