Ist Deine § 57a-Ausrüstung am aktuellen Stand?
Fristen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU zur regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen
Lesedauer: 2 Minuten
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU (periodische Fahrzeugüberprüfung) durch die 34. KFG-Novelle und die 9. PBStV-Novelle wurden einige Anforderungen an Prüfgeräte der Anlage 2a neu definiert. Ebenso laufen Übergangsfristen für Ausrüstungsanforderungen aus den PBStV-Novellen aus 2008 aus.
Im Folgenden informieren wir über diese Fristen und bitten unsere Mitgliedsbetriebe ihre Ausrüstung zu überprüfen:
Plattenbremsprüfstand gemäß Anlage 2a Z 5 PBStV
Plattenbremsprüfstände ohne Aufzeichnungsmöglichkeit der Bremskräfte, Pedalkraft und des Überdruckes bei Druckluftbremsanalgen und die Anzeige der Pedalkraft oder des bei Druckluftbremsen eingesteuerten Überdruckes dürfen nur noch bei 31.12.2019 verwendet werden.
Spieldetektoren gemäß Anlage 2a Z9 PBStV
Die seit Jänner 2009 geltende Übergangsfrist für Spieldetektoren gem. Anlage 2a Z 9 PBStV läuft mit 31.12.2019 aus.
Ab 1. Jänner 2020 müssen Spieldetektoren folgende Anforderungen erfüllen:
9. ein Gerät zur Prüfung der Rad-Achs-Aufhängung ohne Entlastung der Achse (Spieldetektor):
a) für Fahrzeuge bis 3,5 t: (M1, M2, N1 › 2800 bis 3500 kg, sowie T › 50 km/h bis 3500 kg)
zwei fremdkraftbetätigte Platten, die getrennt in Längs- und Querrichtung gegenläufig bewegbar sind Steuerung der Bewegung über ein Handsteuergerät (mit integrierter Handlampe empfohlen) mit ausreichendem Bewegungsfreiraum (Kabellänge ~ 6m) technische Daten:
Achslast ....................... ≥ 2,0 t
Radlast ......................... ≥ 1,0 t
Schubkraft je Seite ...... ≥ 7 kN
Bewegung je Seite und Richtung ...... ≥ 40 mm (in Längs- und Querrichtung)
Hubgeschwindigkeit 5 cm/s bis 10 cm/s
b) für Fahrzeuge über 3,5 t: (M2, M3, N2, N3, T, O3, O4, R3, R4 > 3500 kg)
zwei fremdkraftbetätigte Platten, die getrennt in Längs- und Querrichtung gegenläufig, sowie in Längsrichtung gleichlaufend bewegbar sind Steuerung der Bewegung über ein Handsteuergerät (mit integrierter Handlampe empfohlen) mit ausreichendem Bewegungsfreiraum (Kabellänge ~ 12m) technische Daten:
Achslast ....................... ≥ 15 t
Radlast ......................... ≥ 9 t
Schubkraft je Seite ...... ≥ 30 kN
Bewegung je Seite und Richtung ...... ≥100 mm (in Längs- und Querrichtung)
Hubgeschwindigkeit 5 cm/s bis 10 cm/s;
Approbierter Mängelkatalog gemäß § 10 Abs 4 PBStV
Mit Schreiben GZ. BMVIT 185.503/0009 IV/ST5/2019 vom 24.5.2019 wurde der Mängelkatalog 2019 der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verwendung bei der wiederkehrenden Begutachtung genehmigt.
Da durch die Neuauflage wesentliche rechtliche Änderungen abgedeckt werden, sollte der Mängelkatalog so schnell wie möglich bei der wiederkehrenden Begutachtung eingesetzt werden.
Im Hinblick auf den für die Ausrollung der elektronischen und den Versand der Papierversion erforderlichen Zeitraum wird den mit der Revision betrauten Behörden jedoch seitens BMVIT mit Schreiben GZ. BMVIT 185.503/0021 IV/ST5/2019 vom 3. 6. 2019 empfohlen, den ermächtigten Stellen bis zum 31. 8. 2019 für die Umstellung Zeit zu geben.
Der neue Mängelkatalog 2019 ist ab sofort verfügbar und kann unter https://www.automotive.at/automotive-services/shop bestellt werden.
Stand: 14.06.2019