Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Kinobetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024

Gültigkeit:
1.4.2024 - 31.12.2024
Gilt für:
Österreichweit

Zusatzkollektivvertrag
Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeiter:innen, auf die der Kollektivvertrag für Arbeiter in Kinobetrieben Anwendung findet.

§ 2 Mitarbeiter:innenprämie

1) Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.

2) In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.

§ 3 Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.


Für den Fachverband
Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Mag. Christian Dörfler

FV-Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

FV-Geschäftsführer

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin

Wien, im April 2024