Kollektivvertrag Lohnabschluss Buchbinder, Kartonagewaren-, Etuierzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2016

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsvereinbarung

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits  und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich. 

b) Fachlich: Für alle in der Bundesinnung der Kunsthandwerke erfassten Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, ausgenommen deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck).

c) Persönlich: Für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Arbeiterinnen) einschließlich Flexodrucker (mit Ausnahme gelernter Drucker). Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen  (z. B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer bzw. diverse Berufsbezeichnungen) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne

1. Die kollektivvertraglichen Stundenlöhne vom 1. April 2016 werden bei wöchentlicher Abrechnung ab dem 4. April 2016 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab dem 1. April 2014 um 1,4 Prozent (einkommavier) kaufmännisch gerundet, in allen Lohnpositionen erhöht.

2. Die Lohnpositionen, die nach der unter Punkt 1. genannten prozentuellen Erhöhung unter EURO 7,50 liegen, werden auf EURO 7,50 angehoben.

3. Die Lohntabellen mit den neuen Lohnsätzen bilden einen integrierten Bestandteil dieser Kollektivvertragsvereinbarung und tragen die Bezeichnung:

a) Lohntabelle für Buchbinder

b) Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter

c) Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter

§ 3 IST-Lohn

Die tatsächlichen Ist-Stundenlöhne der in den Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen (ausgenommen Lehrlinge), werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 4. April 2016 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2016 um 1,35 Prozent (einkommafünfunddreißig) erhöht.

Nach Durchführung der Ist-Stundenlohnerhöhung ist zu überprüfen, ob der tatsächliche Stundenlohn dem neuen ab 1. April 2016 bzw. 4. April 2016 geltenden kollektivvertraglichen Stundenlohn entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der tatsächliche Stundenlohn des Arbeiters/der Arbeiterin so aufzustocken, dass er dem neuen kollektivvertraglichen Stundenlohn (Mindestlohn) entspricht.

§ 4 Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer erhalten einen in den Lohntabellen festgehaltenen Nachtschichtzuschlag von EURO 2,48 pro Stunde. 

§ 6 Begünstigungsklausel

Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Kollektivvertragsvereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 7 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer dieser Kollektivvertragsvereinbarung

Die vorliegende Kollektivvertragsvereinbarung tritt bei wöchentlicher Lohnabrechnung ab 4. April 2016 bzw. bei monatlicher Lohnabrechnung ab 1. April 2016 in Kraft.

Die Laufzeit dieser Kollektivvertragsvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.


Wien, am 10. März 2016

BUNDESINNUNG DER KUNSTHANDWERKE

Der Bundesinnungsmeister:

Komm.-Rat
Hans Joachim Pinter

Der Geschäftsführer:

Mag. Erwin Czesany


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Der Vorsitzende:

Wolfgang Katzian

Der Geschäftsbereichsleiter:

Alois Bachmeier


Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung

Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Michael Ritzinger

Der Wirtschaftsbereichssekretär:

Christian Schuster


Lohntabellen

für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs gültig ab 1. April 2016 bei monatlicher Lohnauszahlung bzw. 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung

Lohntabelle für BuchbinderStd.-Lohn ab 1. April 2016 bei monatlicher bzw. 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter mit Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr10,26 €
vom Beginn des 2. Jahres an12,06 €
Lohngruppe 2
Facharbeiter mit Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre8,93 €
vom Beginn des 2. Jahres an11,61 €
Lohngruppe 3
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre8,46 €
vom Beginn des 2. Jahres an10,80 €
Lohngruppe 4
Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre7,94 €
vom Beginn des 2. Jahres an9,15 €
Kraftfahrer8,77 €
Lohngruppe 5
Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit7,50 €
vom Beginn des 2. Jahres an8,27 €
Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag vonpro Stunde
2,48 €
Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie HartpapierwarenarbeiterStd.-Lohn ab 1. April 2016 bei monatlicher bzw. 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1 
Vorarbeiter, Facharbeiter und Führer von Maschinengr. im 1. Jahr der Berufstätigkeit10,26 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit11,61 €
Lohngruppe 2 
Facharbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit9,36 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit10,73 €
Lohngruppe 3 
Qualifizierte Arbeiter8,36 €
Kraftfahrer8,93 €
Lohngruppe 4 
Tisch- und Maschinenarbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit7,50 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit7,72 €
Lohngruppe 5 
Sonstige Arbeiter und Anfänger im 1. Jahr der Berufstätigkeit7,50 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit7,50 €
Nachtschichtzuschlag 
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag vonpro Stunde
2,48 €
Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter Std.-Lohn ab 1. April 2016 bei monatlicher bzw. 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1 
Vorarbeiter, Facharbeiter mit Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr der Berufstätigkeit10,57 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit11,61 €
Lohngruppe 2 
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlußprüfung11,04 €
Lohngruppe 3 
Qualifizierte Arbeiter im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit8,71 €
nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit10,94 €
Kraftfahrer8,77 €
Lohngruppe 4 
Tisch-, Maschinen- und Stückarbeiter8,27 €
Lohngruppe 5 
Sonstige Arbeiter und Anfänger7,50 €
Nachtschichtzuschlag 
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag vonpro Stunde
2,48 €
Lehrlingsentschädigungen
Gültig ab 1. April 2016
Die Lehrlingsentschädigungen betragen pro Monat
Im 1. Lehrjahr436,17 €
Im 2. Lehrjahr556,43 €
Im 3. Lehrjahr829,79 €
Urlaubszuschuss für Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr402,93 €
Im 2. Lehrjahr514,02 €
Im 3. Lehrjahr766,55 €
Weihnachtsremuneration für Lehrlinge
Im 1. Lehrjahr402,93 €
Im 2. Lehrjahr514,02 €
Im 3. Lehrjahr766,55 €