Information zum Kollektivvertragsabschluss im Hotel- und Gastgewerbe 2023

Gilt für:
Österreichweit

Der Lohn- und Gehaltsabschluss im Detail: 

1. Die Mindestlöhne und -gehälter steigen ab 1.5.2023 im Bundesdurchschnitt um 9,3 %. Die Anhebung in den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt in Fixbeträgen. Die Lohn- und Gehaltstabellen werden zeitgerecht veröffentlicht.

2. Der Mindestlohn/ das Mindestgehalt für ungelernte Mitarbeiter beträgt im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2023 1.800 Euro.

3. Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 13.63 % und betragen ab 1.5.2023:

  • 1. Lehrjahr: 925 Euro
  • 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
  • 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
  • 4. Lehrjahr: 1.305 Euro

4. Die Zulagen steigen durchschnittlich um 8,9 % und betragen ab 1.5.2023

  • Nachtarbeitszuschlag: 26 Euro 
  • Fremdsprachenzulage: 35 Euro
  • Fehlgeldentschädigung: 36 Euro

5. In der Stufe 4 kommt es zu einer Vereinheitlichung der BG 4 (Angestellte) mit der LG 4 (Arbeiter) auf einer Höhe von 1.860 Euro.

6. Keine verpflichtende Teuerungsprämie