Gehaltsordnungen Gastronomie und Hotellerie, Angestellte, gültig ab 1.5.2023

Gehaltstabellen für alle Bundesländer

Gilt für:
Österreichweit

Gehaltstabelle – Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2023

Hotellerie in Wien, gültig ab 1.5.2023

Beschäftigungsgruppe  Grundgehalt ab dem 6. DJ ab dem 11. DJ ab dem 16. DJ ab dem 21. DJ
2.638,00 2.704,00 2.769,90 2.835,90 2.901,80
2.405,00 2.465,10 2.525,30 2.585,40 2.645,50
2.220,00 2.275,50 2.331,00 2.386,50 2.442,00
2.015,00 2.065,40 2.115,80 2.166,10 2.216,50
1.860,00        
5 1.800,00 1.845,00 1.890,00 1.935,00 1.980,00

Gastronomie und Kaffeehäuser in Wien, gültig ab 1.5.2023

Beschäftigungsgruppe Grundgehalt ab dem 6. DJ ab dem 11. DJ ab dem 16. DJ ab dem 21. DJ
0 2.518,00 2.581,00 2.643,90 2.706,90 2.769,80
1 2.405,00 2.465,10 2.525,30 2.585,40 2.645,50
2 2.000,00 2.050,00 2.100,00 2.150,00 2.200,00
3 1.925,00 1.973,10 2.021,30 2.069,40 2.117,50
4 1.860,00        
5 1.800,00 1.845,00 1.890,00 1.935,00 1.980,00

Hotellerie, Gastronomie in Burgenland,  Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, gültig ab 1.5.2023

Beschäftigungsgruppe Grundgehalt ab dem 6. DJ ab dem 11. DJ ab dem 16. DJ ab dem 21. DJ
0 2.338,00 2.396,50 2.454,90 2.513,40 2.571,80
1 2.255,00 2.311,40 2.367,80 2.424,10 2.480,50
2 1.975,00 2.024,40 2.073,80 2.123,10 2.172,50
3 1.915,00 1.962,90 2.010,80 2.058,60 2.106,50
4 1.860,00        
5 1.800,00 1.845,00 1.890,00 1.935,00 1.980,00

Hotellerie, Gastronomie in Salzburg, Tirol, Vorarlberg gültig ab 1.5.2023

Beschäftigungsgruppe Grundgehalt ab dem 6. DJ ab dem 11. DJ ab dem 16. DJ ab dem 21. DJ
0 2.638,00 2.704,00 2.769,90 2.835,90 2.901,80
1 2.285,00 2.342,10 2.399,30 2.456,40 2.513,50
2 2.065,00 2.116,60 2.168,30 2.219,90 2.271,50
3 2.010,00 2.060,30 2.110,50 2.160,80 2.211,00
4 1.860,00        
5 1.800,00 1.845,00 1.890,00 1.935,00 1.980,00

Lehrlingseinkommen in allen Bundesländern, gültig ab 1.5.2023

LehrjahrEuro
1. Lehrjahr 925,00
2. Lehrjahr 1.035,00
3. Lehrjahr 1.215,00
4. Lehrjahr 1.305,00

Zulagen

ZulagenartEuro
Nachtarbeitszuschlag gültig ab 1.5.2023 26,00
Fremdsprachenzulage gültig ab 1.5.2023 35,00
Fehlgeldentschädigung gültig ab 1.5.2023 36,00

Beschäftigungsgruppen

Beschäftigungsgruppen 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.B. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung.

Beschäftigungsgruppen 1

Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs.

Beschäftigungsgruppen 2

Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten
    und
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele: Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung.

Beschäftigungsgruppen 3

Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung-im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung.

Beispiele: Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in.

Beschäftigungsgruppen 4

Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss.

Beschäftigungsgruppen 5

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen.

Beispiele: Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis.