Vier Holzwürfel mit Häkchen auf hellblauem Hintergrund
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Checkliste überregionale Rekrutierung/Vermittlung

Lesedauer: 1 Minute

Schritt 1 – Analyse Arbeitsmarktsituation

  • Kennen Sie das Arbeitskräfteangebot im gesuchten Beruf in Ihrer Region?
  • Kennen Sie das Arbeitskräfteangebot in anderen Regionen im gesuchten Beruf?

Schritt 2a – Vermittlung durch AMS

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Fachzentrum „Vermittlung überregional“ (VÜR) auf - in Absprache mit den zuständigen regionalen AMS-Partner-Geschäftsstellen können geeignete Bewerber ausgewählt oder sogar Jobbörsen oder Informations-veranstaltungen organisiert werden. 

oder

Schritt 2b – eigene Rekrutierung

  • Schreiben Sie offene Stellen auch in Medien außerhalb Ihrer Region aus!
     
  • Ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Region ist meist mit größerem Aufwand verbunden. So könnten Sie unterstützen:
    • Weisen Sie Bewerberinnen und Bewerber auf die Vorstellungsbeihilfe des AMS hin (teilweiser Ersatz der Kosten für Arbeits- bzw. Lehrstellensuchende, die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft und Verpflegung anfallen).
    • Bieten Sie Gespräche via Videotelefonie an.
    • Bieten Sie Unterstützung bei der bei Organisation bzw. bei Reisekosten an.

Schritt 3 – Unterstützung für eine erfolgreiche überregionale Vermittlung

  • Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pendeln, könnten Sie folgendermaßen unterstützen:
    • Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft für die Arbeitstage
    • flexible Arbeitszeitmodelle wie z. B. 4-Tage-Woche, Gleitzeit, Teleworking

  • Ist ein Umzug notwendig, sollten Sie der neuen Fachkraft zuvor etwas Zeit geben, um Ihr „Leben zu regeln“. Außerdem können Sie so unterstützen:
    • Zurverfügungstellung von Informationen über den Wohnungsmarkt oder über Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Bedenken Sie immer auch Kinder und Partner (die einen neuen Job suchen) mit! 

Kümmern Sie sich bei neu zugezogene Mitarbeitern auch um die soziale Integration in Ihre neue Umgebung. Personen bleiben dort, wo sie sich wohl fühlen. 

Schritt 4 – Förderungen des AMS

(kein Rechtsanspruch, vorherige Abklärung mit regionaler Geschäftsstelle)

  • Entfernungsbeihilfe: für Personen, die auf keinen näher gelegenen zumutbaren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz vermittelt werden können und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen.

Stand: 20.11.2019

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