Roter Traktor mit Sprühvorrichtung fährt über grünes Feld unter blauem Himmel im Sonnenuntergang
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Nichtgenehmigung von Silberzeolith

Als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 

Lesedauer: 1 Minute

Silberzeolith (CAS-Nr.: 130328-18-6) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 genehmigt.

Der Durchführungsbeschluss wurde am 29. November 2023 kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Stand: 05.12.2023

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