Finanzdienstleister, Fachvertretung

Wertpapierunternehmen

Information des Fachverbands Finanzdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

1. Berufsbild Wertpapierunternehmen

Im Berufsbild Wertpapierunternehmen (WPU) finden Sie alle notwendigen Informationen zur Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes.

2. Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Der Artikel "Wertpapierdienstleistungsunternehmen" (WPDLU) behandelt folgende Fragen:

  1. Was ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU)?
  2. Was muss für die Konzession als WPDLU erfüllt werden?
  3. Welche Ausschlusskriterien gibt es?
  4. Welche Kriterien gelten für die Berufshaftpflichtversicherung?
  5. Wie viel Eigenkapital braucht ein WPDLU?
  6. Müssen WPDLU der Anlegerentschädigung angehören?
  7. Gibt es eine Umsatzgrenze für WPDLU?
  8. Darf diese Grenze überschritten werden?
  9. Darf ein WPDLU im Ausland tätig sein?
  10. Können WPDLU ihre Dienstleistungen über einen Wertpapiervermittler anbieten?
  11. Können WPDLU ihre Dienstleistungen über einen vertraglich gebundenen Vermittler anbieten?
  12. Ist das Halten von Kundengeldern durch ein WPDLU erlaubt?
  13. Was besagt die Verschwiegenheitspflicht?

3. Wertpapierfirma

Der Artikel "Wertpapierfirma" (WPF) behandelt folgende Fragen:

  1. Zu welchen Tätigkeiten ist eine WPF berechtigt?
  2. Bedarf die Tätigkeit einer WPF einer Konzession der FMA?
  3. Was versteht man unter MTF?
  4. Was ist ein OTF?
  5. Was ist ein AIFM?
  6. Welche Voraussetzungen bedarf es für die Konzession als WPF?
  7. Welche Ausschlusskriterien gibt es?
  8. Gibt es eine Entschädigungseinrichtung für Anleger?
  9. Welchen Zweck verfolgt eine Anlegerentschädigungseinrichtung?
  10. Wann liegt ein Entschädigungsfall vor?
  11. Können WPF EU-weit tätig sein?
  12. Unter welchen Bedingungen können WPF die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit nützen?
  13. Dürfen WPF Tätigkeiten in Drittstaaten erbringen?
  14. Wie können WPF ihre Dienstleistungen durch Dritte anbieten?

4. MiFID II

Aktuelles zur Umsetzung der MiFID-II–Richtlinie (RL 2014/65/EU) - Market in Financial Instruments Directive - und zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) finden Sie unter www.wko.at/mifid.

Stand: 16.04.2024