Aktueller Stand der Sanktionen gegen Guinea (Republik)
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Lesedauer: 1 Minute
Es bestehen Finanzsanktionen gegen die im Anhang II der VO 1284/2009 idgF ausdrücklich gelisteten Personen; diesen darf weder direkt noch indirekt Geld oder Waren zur Verfügung gestellt werden; ihre Gelder in der Gemeinschaft werden eingefroren.
Für diese Personen gilt ein Einreiseverbot in die EU.
Rechtsquelle
- Beschluss 2010/638/GASP (Konsolidierter Text 25. Oktober 2023)
Sonstige Informationen
Antragstellung
BMAW, Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at
Hinweis
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (z.B. EU-Dual Use-Verordnung).
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Stand: 01.02.2024