Detailansicht eines Aktenstapels mit Klammern, darauf liegend ein Bleistift, Vergrößerungslupe angelehnt
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Georgien: Firmengründung und Vertretungsvergabe

Überblick über die wichtigsten Bestimmungen

Lesedauer: 1 Minute

Georgien
05.04.2024

Durch eine kontinuierlich wachsende Wirtschaftsleistung und einer attraktiven geographischen Lage zwischen dem europäischen und asiatischen Kontinent ist Georgien ein interessantes Ziel für ausländische Direktinvestitionen. Die Möglichkeiten des Markteintritts sind hierbei mannigfaltig. Um Investor:innen einen ersten Einblick in das facettenreiche georgische Wirtschaftsrecht zu ermöglichen, hat das AußenwirtschaftsCenter Istanbul eine Fachinformation erstellt, die die wichtigsten Regelungen des georgischen Wirtschaftsrechts prägnant und leicht verständlich vorstellt.

Hierfür werden zunächst die verschiedenen Möglichkeiten des Markteintritts – der aktive Eintritt durch die Errichtung einer Gesellschaft oder einer Filiale sowie der passive Eintritt durch die Beauftragung eines Stellvertreters – behandelt.

Die Auswahl hat natürlich nicht nur Auswirkungen auf die anzuwendenden unternehmens- und zivilrechtlichen Regelungen, sondern auch die anwendbaren Steuersätze. Auch wenn Georgien durch eine äußerst geringe Steuerlast für Unternehmen ein für ausländische Investor:innen höchst attraktives Zielland ist, ist es wichtig, die steuerlichen Vorteile durch die Auswahl des passenden Markteintrittsmodells zu optimieren.

Abschließend werden die wichtigsten Regelungen der Forderungseintreibung sowie der Insolvenz vorgestellt, die es ermöglichen, dass auch die Phase nach dem Markteintritt möglichst reibungslos abläuft.

Sie suchen ausführlichere Informationen zum Markteintritt in Georgien? Kontaktieren Sie gerne das AußenwirtschaftsCenter Istanbul

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