EDM - Abfallsammler / Abfallbehandler
Registrierungspflicht
Lesedauer: 1 Minute
Inhalt
Abfallersammler und –behandler müssen sich unter Angabe ihrer Stammdaten im EDM registrieren. Auch Änderungen der Stammdaten sind via EDM zu registrieren.
Frist / Termin
Registrierung und Änderungen: unverzüglich; Einstellung der Tätigkeit: binnen eines Monats.
Rechtsquelle
EDM-Link
Stand: 11.02.2015