Abwrackeinrichtungen von Schiffen
Aktualisierte europäische Liste
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Die Durchführungsbeschlüsse zur Verordnung über das Recycling von Schiffen konkretisieren die dort angeführten Vorgaben. Die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen wird nun mit Durchführungsbeschluss 2023/2726/EU aktualisiert.
Genannt sind Abwrackeinrichtungen in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Finnland und Vereinigtes Königreich – Nordirland.
Weitere Abwrackeinrichtungen in Drittländer sind in der Türkei, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika.
Der Durchführungsbeschluss wurden am 7. Dezember 2023 kundgemacht und tritt am 10. Dezember 2023 (dritten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) in Kraft. Der Beschluss betrifft Reeder, Abwrackbetriebe von Schiffen und allfällig Abfallsammler und Behandler.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2726 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen
- Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 – VO über das Recycling von Schiffen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen (Rechtsakt)
- Informationen der Europäischen Kommission zum Schiffrecycling (engl.)
Stand: 13.12.2023