Detailansicht eines Häufchens grauweißer Dichtungsfasern, dahinter Atemschutzmaske und Schutzbrille auf schwarzer Steinplatte liegend
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Steiermark: AUVA Arbeitnehmerschutzberatung

Unterstützung bei der Umsetzung von Vorschriften zum Schutz der ArbeitnehmerInnen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Arbeitnehmer:innenschutz

Förderungswerber

Unterstützung aller Unternehmer:innen aller Branchen bei der Umsetzung von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer:innen (z.B. ASchG, VEXAT, VOLV u.ä).

Förderungszweck

Unterstützung aller Unternehmer aller Branchen bei der Umsetzung von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (z.B. ASchG, VEXAT, VOLV u.ä).

Förderungsgegenstand

AUVA Arbeitnehmerschutzberatung

Ausschlussgrund

Maßnahmenbeginn vor Förderungszusage

Art und Ausmaß der Förderung

Beratung zu den Themen:

  • Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung von AN-Schutzvorschriften (z.B. AStV, VEXAT, VOPST, VOLV, elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – nach Verlautbarung der entsprechenden Vorschrift)
  • Beratung von Unternehmen zur Untersuchung und Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und zur allfälligen Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen. Dabei geht es nicht um Einzel- oder Gruppencoachings (Verhaltensprävention), sondern um die Beurteilung der Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) im Sinne der Verhältnisprävention. Ziel soll es sein, die arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen gemäß den Vorgaben der letzten Novelle zum ASchG zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen auf Grundlage des § 7 ASchG vorzuschlagen.
  • Nicht gefördert werden Stressberatungen oder Burnout-Beratung im allg. Sinn. 

Geförderter Stundensatz und Förderungshöhe:

  • geförderter Stundensatz: 90 Euro (netto) inkl. Nebenkosten
  • Förderungshöhe: 75 % der Beratungskosten bis max. 750 Euro (netto)
    • Die Förderung kann einmal pro Jahr vom Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Die Förderung wird aus Mitteln der AUVA finanziert und fällt unter die Bestimmungen der EU „De-minimis-Beihilfen“.

Anmerkung

Förderungsvoraussetzung:

  • Förderungsansuchen ausfüllen sowie ein Beratungsunternehmen aus dem Beraterpool der Arbeitnehmerschutzberatung auswählen und bei der Wirtschaftskammer Steiermark einreichen
  • Beratungsbeginn nach Förderungszusage der Wirtschaftskammer Steiermark

Auf Grund einer positiven Beurteilung der Wirtschaftskammer Steiermark kann im Anschluss die Beratung vom ausgewählten Beratungsunternehmen aus dem Beraterpool durchgeführt werden.

Einreichung

Förderungsansuchen zur Arbeitnehmerschutzberatung ausfüllen und an die 
Wirtschaftskammer Steiermark
Gründer- und Wirtschaftsservice
Körblergasse 111-113
8010 Graz
T 0316/601 765
F 0316/601 717 
M wirtschaftsservice@wkstmk.at
schicken.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.