Generalsekretär Karlheinz Kopf
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WKÖ-Kopf zu Corona-Hilfen: "Endlich eine Lösung für unsere Betriebe"

WKÖ begrüßt Einigung zu COFAG - Rechtsunsicherheit für verbundene Unternehmen wird beseitigt

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Aktualisiert am 16.05.2024

"Durch die Einigung bei COFAG-Förderungen für 'verbundene Unternehmen' konnte mit viel Nachdruck der Wirtschaftskammer endlich Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen hergestellt werden. Nun muss die Antragsfrist rasch starten und insbesondere die Anträge umgehend bearbeitet werden, damit einerseits die Unternehmen endlich zu ihrem Geld kommen und andererseits die Rechtsunsicherheit über mögliche Rückforderungen beseitigt wird. Die betroffenen Betriebe haben bereits zu lange auf die Richtlinie gewartet", sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), der darauf hinweist, dass die Europäische Kommission bereits im August des Vorjahres grünes Licht für eine Richtlinie zur Lösung der Thematik gegeben hat. Die jetzt erfolgte Einigung der Regierungsparteien ist somit mehr als überfällig. 

Seit längerem bestand eine Rechtsunsicherheit für verbundene Unternehmen, die im Unternehmensverbund insgesamt wegen unklarer nationaler Richtlinien beihilferechtliche Obergrenzen überschritten haben, ob und wie weit diese zurückzuzahlen sind. Gleichzeitig hat die COFAG Zahlungen an Unternehmen in Unternehmensverbünden zurückgehalten, weshalb einige Unternehmen bereits den Klagsweg beschritten haben. Die Unternehmen haben bei der Beantragung der COFAG-Hilfen auf die damalige Kommunikation der Förderstelle und auf die Richtigkeit der Richtlinien und Erläuterungen vertraut. Den Unternehmen kann somit kein Vorwurf für die Überschreitung der Obergrenzen gemacht werden.