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Cyber Security Schecks 2023

Gefördert werden Kosten für Technologien sowie Beratung für Umsetzung von  Sicherheitsmaßnahmen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
16.10.2023 – 15.04.2024
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Cybersecurity
Digitalisierung

Förderungswerber 

Gefördert werden ausschließlich

  • Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und
  • Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz

die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören.

Es wird empfohlen, Beratung zu NIS2 in Anspruch zu nehmen, um die Erfüllung dieser Voraussetzungen vor Antragstellung zu prüfen.

Förderungszweck

Mit der NIS2-Richtlinie gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit. Ziel der Richtlinie ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen. Einen wichtigen Bestandteil dieser Sicherheitsstrategie stellt die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen dar.

Mit der Förderung von Cyber Security Schecks werden österreichische KMU bei der Umsetzung der dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterstützt.

 

Förderungsgegenstand

  • Der Cyber Security Scheck unterstützt Unternehmen dabei, technische Sicherheitsmaßnahmen zu NIS2 umzusetzen und dadurch die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken.
  • Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal € 10.000,-.
  • Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts.

Die Förderung wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.

Anmerkung 

Ansprechpartner in der FFG:

MMag. Erich Herber
M erich.herber@ffg.at
T +43(0) 5 7755 2716

Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.