Rezeption, Hotel
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Einseitige Belastung nicht tolerierbar

Zwar stehen Salzburgs oberste Tourismusvertreter dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich positiv gegenüber, eine einseitige Finanzierung über die Nächtigungsabgabe, wie von LH-Stv. Stefan Schnöll jüngst vorgestellt, wird allerdings strikt abgelehnt.

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Aktualisiert am 17.05.2024

Demnach könnte im Zeitraum von Oktober 2024 bis Juli 2027 etwa die Nächtigungsabgabe in der Stadt Salzburg von derzeit 1,75 € auf 4,60 € steigen. Am Land werden von den Tourismusverbänden aktuell bis zu 3 € eingehoben. Hier würde der Betrag bis 2027 auf 6,10 € angehoben werden können. 1,10 € davon sollen ab 2027 in die Verbesserung des Öffi-Angebots fließen.

„Wir haben grundsätzlich nichts dagegen, dass auch die Tourismuswirtschaft ihren Beitrag zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs und damit zum Klimaschutz leistet. Die nun präsentierte Steigerung ist aber bei weitem zu hoch ausgefallen. Denn alleine die 1,10 € Mobilitätsabgabe ab 2027 würden die stattliche Summe von 33 Mill. € pro Jahr für den öffentlichen Verkehr bringen“, rechnen Tourismus-Spartenobmann Albert Ebner und Hotellerie-Obmann Georg Imlauer vor.

Zwar würden Touristen und auch Mitarbeiter der Betriebe verstärkt Öffis nutzen, dies stehe allerdings in keiner Relation zum prognostizierten Geldsegen für den öffentlichen Verkehr, geben die Obleute zu bedenken. Zudem werde mit der Maßnahme der finanzielle Spielraum der Tourismusverbände in den Gemeinden deutlich eingeengt, die bereits bislang eine sinnvolle regionale Öffi-Nutzung über den Nächtigungsbeitrag vorangetrieben haben. Generell werde die Erhöhung dazu führen, dass die Preise in Gastronomie und Hotellerie weiter nach oben getrieben werden: „Am Ende werden wir wieder als die Preistreiber hingestellt, weil wir im Vergleich zu unseren Wettbewerbern in Deutschland und Südtirol viel höhere allgemeine Kosten kalkulieren müssen“, geben Ebner und Imlauer zu bedenken.

Die Spartenvertreter behalten sich deshalb vor, die veröffentlichte Erhöhung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. „Ein Gutachten soll klären, ob eine derartige Erhöhung gerechtfertigt und vor allem zweckdiendlich ist. Denn wenn der Tourismus schon derartig hohe Beträge im Sinne des Klimaschutzes leisten muss, sollte genau abgeklärt sein, ob die Maßnahme die Branche nicht übermäßig bzw. einseitig belastet sowie die eigene Handlungsfähigkeit massiv einschränkt“, resümieren Ebner und Imlauer.